Die Tätigkeit als Verfahrensbeiständin

Hier gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über den Ablauf und Inhalt meiner Tätigkeit

Erster Kontakt

In der Regel schickt mir das Gericht Informationen aus der Akte zu und ich kann mir aus den vorliegenden Anträgen dem bisher geführten Briefwechsel ein erstes Bild von der Situation machen. Leider fehlen immer die Kontaktdaten der Eltern. Daher schreibe ich diese an und bitte um Rückruf, um einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren, in dem ich die Familie oder die Bezugsperson(en) kennenlerne.

Gespräch

Das Kind oder den / die Jugendliche versuche ich immer in seinem eigenen Umfeld zu sprechen. Es ist ungezwungener im Kinderzimmer auf dem Fußboden sitzend und spielend mit ins Gespräch zu kommen als in einer Büroatmosphäre. Dabei können auch Kuschel- oder Haustier unterstützen.

Ich werde immer wieder gefragt, ob ich zuerst das Kind sprechen möchte oder Vater / Mutter. Einfache Antwort: Das hängt von der Situation ab. Es gibt Kinder, die mich erst vom sicheren Schoß des Elternteils aus beobachten, und es gibt Kinder, die mich freudig erwarten und mit in ihr Zimmer nehmen.

Bericht

Über die geführten Gespräche berichte ich dem Gericht. Ich informiere das Gericht darüber, was mir das Kind und Sie erzählt haben, was ich im Termin mit Ihnen erlebt habe oder was mir besonders aufgefallen ist.

Ich versuche, erste Lösungsansätze zu skizzieren, die wir im Gerichtstermin weiter erörtern.

Den Bericht erhalten alle Beteiligten. 

Anhörung

Im Gerichtstermin bin ich anwesend. Ich berichte noch einmal mündlich von meinen Gesprächen und alle haben die Möglichkeit mir Fragen zu stellen. Kinder werden meist erst in einem zweiten Termin angehört, wenn es zu keiner Einigung zwischen den Eltern kommt. Im Termin mit dem Kind spricht die Richterin / der Richter mit ihm, um sich ein eigenes Bild zu machen. Bei diesem Gespräch bin ich anwesend, sodass Ihr Kind von einer bekannten Person begleitet wird. Ich darf Fragen stellen, weise auf Aspekte hin oder ergänze Antworten.

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